Zur Sicherung von Kindesunterhalt besteht für den barunterhaltspflichtigen Elternteil eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Dabei ist in der Rechtsprechung streitig, ob der barunterhaltspflichtige Elternteil sich neben seiner vollschichtigen Tätigkeit noch einen Nebenjob suchen muss, um den Kindesunterhalt zahlen zu können. Die Oberlandesgerichte München und Köln bejahen dies. Die Oberlandesgerichte Hamm und Celle sind hingegen der Auffassung, dass… Kindesunterhalt: Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit weiterlesen