Neues BGH Urteil zum Elternunterhalt: Die Fälle, in denen erwachsene „Kinder“ für ihre Eltern, die im Seniorenheim leben, zahlen müssen, nehmen ständig zu. Der Bundesgerichtshof sagt dazu: Leben Kinder in guten Verhältnissen, ist das keine Garantie für die Eltern, sich im Heim auf ein luxuriöses Leben einzurichten.Denn die Lebensstellung der Eltern ist selbstständige und leitet sich nicht von den Kindern ab.
Ab 01.01.2020 müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern gegenüber dem Sozialhilfeträger nur noch dann aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000€ übersteigt (sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Geschwisterhaftung bei Elternunterhalt: Sind mehrere Kinder vorhanden, haften sie anteilig für den Elternunterhalt. Dabei ist b ei jeden Geschwisterkind vorab eine angemessener Eigenbedarf abzuziehen. Die Geschwister sind untereinander auskunftspflichtig. Die Ehegatten der Geschwister sind nicht auskunftspflichtig. Der Sozialhilfeträger darf sich nicht auf Datenschutz berufen.