Sind Eltern nicht in der Lage, den Mindestunterhalt für ihre Kinder zu zahlen, kommt eine Ersatzhaftung der Großeltern in Betracht. Wenn die Großeltern Kindesunterhalt zahlen, haben sie keinen Rückgriffanspruch gegen die Eltern. Für die Großeltern gelten die kindesaltersabhängigen Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle in gleicher Weise wie die Eltern, jedoch nicht über die Gruppe 1 hinaus. Der Selbstbehalt der Großeltern ist höher als der Selbstbehalt der Eltern. Für verheiratete Großeltern beträgt er 2.700,00 €.