Schwerpunkte

1. Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechtes bearbeitet Rechtsanwältin Römer-Moch vornehmlich Ehescheidung sowie Regelungen des Ehegatten- und Kindesunterhaltes, des Umgangs- und Sorgerechtes sowie Vermögensauseinandersetzungen anlässlich der Scheidung.

Die Beratung der Mandanten empfiehlt sich bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung. Der Beratungsbedarf ergibt sich neben den Fragen des Unterhaltes häufig auch im Zusammenhang mit der Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrates.

Frau Römer-Moch verfügt aufgrund ihrer jahrelangen Tätigkeit als Verfahrenspflegerin über einen großen Erfahrungsschatz bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten. Immer häufiger werden in Unterhaltsangelegenheiten die Ansprüche von betagten Eltern gegenüber ihren Kindern sowie die Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater.

2. Vertragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Römer-Moch liegt im allgemeinen Vertragsrecht, insbesondere im Bereich Kauf- und Werkvertragsrecht. Frau Römer-Moch, die aufgrund ihrer Biografie im Mittelstand verwurzelt ist, berät ihre Mandanten bei Vertragsentwürfen und vor allem auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.

3. Betreuungsrecht

Rechtsanwältin Römer-Moch verfügt über eine 20-jährige Erfahrung als anwaltliche Berufsbetreuerin. Wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung beispielsweise durch einen Unfall oder im hohen Alter seine Angelegenheit nicht mehr selber erledigen kann, erhält vom zuständigen Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Häufig ist eine Fremdbetreuung von den Betroffenen oder in der Familie nicht erwünscht. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwältin Römer-Moch berät Sie zum Thema

– Patientenverfügung
– Vorsorgevollmacht

Dabei legt sie Wert auf die individuellen Wünsche des Mandanten und dessen Familiensituation.

4. Erbrecht

Rechtsanwältin Römer-Moch berät und vertritt Sie auch auf dem Gebiet des Erbrechts. Dies betrifft Regelungen, wie die Mandanten das eigene Vermögen nach ihrem Tod verteilen wollen. Dabei sind Fragen der gesetzlichen Erbfolge, der Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages und Fragen der Kinder aus verschiedenen Ehen bedeutsam.

Nach einem Erbfall berät und vertritt sie ihre Mandanten bei der Erbauseinandersetzung, Durchsetzung eines Pflichtteils, bei Beantragung eines Erbscheins und der Errichtung eines Nachlasswertverzeichnisses.

5. Unfallregulierung

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen ist seit Jahren ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Römer-Moch. Dabei geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Den Mandanten empfiehlt es sich, möglichst schnell nach einem Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.