Familienrecht, Ehegattenunterhalt

Familienrecht, Ehegattenunterhalt

Kapitalerträge aus einem Vernögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch einen Erbfall anfällt, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur einbezogen werden, wenn die Erwartung des Erben schon während der bestehenden Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise darauf einrichten konnten und auch eingerichtet haben.

Kapitalerträge aus einem Erbe sind nicht eheprägend, wenn ein Ehegatte nichts von einem Erbe wusste.

 

Wenn Eltern ein Sparkonto für das Kind anlegen, ist oft fraglich, wer der Inhaber ist. Der BH hat dies nun geklärt. Konto eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll

Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegten Sparbuch nicht aus der Hand geben, lässt sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparbuch vorbehalten wollen. BGH vom 17.07.2019, XII ZB 425/18

 

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